Kündigung erhalten?

Wir schützen Ihre Rechte.

Eine Kündigung bedeutet nicht das Ende – oft ist sie anfechtbar oder fehlerhaft. Wir prüfen Ihre Situation, entwickeln eine Strategie und vertreten Sie vor Gericht oder in Verhandlungen – schnell, professionell und durchsetzungsstark.

Prüfung der Kündigung

Wir analysieren Inhalt, Frist, Form und Begründung Ihrer Kündigung. Häufige Fehler des Arbeitgebers eröffnen Chancen auf Klage, Weiterbeschäftigung oder eine bessere Verhandlungsposition.

Kündigungsschutzklage

Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung können wir Klage erheben. Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und setzen uns für Ihre Rechte konsequent ein.

Abfindung verhandeln

Oft kann eine Kündigung in eine Abfindungszahlung münden – sei es im Vergleich oder durch geschickte Verhandlungsführung. Wir bewerten realistische Summen und sichern Ihre Interessen.

Aufhebungsvertrag rechtssicher prüfen

Ein Aufhebungsvertrag ersetzt häufig eine Kündigung – aber nicht ohne Risiko. Wir prüfen Bedingungen, vermeiden Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und sichern Ihre Rechte vertraglich ab.

Kündigungsschutz in der Probezeit

Auch während der Probezeit gelten rechtliche Mindeststandards. Wir prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt, korrekt ausgesprochen und formell wirksam ist.

Sonderkündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Schutz. Wir prüfen, ob Ihre Kündigung ohne Zustimmung der zuständigen Stelle erfolgte – und leiten ggf. sofortige rechtliche Schritte ein.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Unsere Zusammenarbeit ist klar strukturiert. Vom ersten Kontakt bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte begleiten wir Sie transparent, effizient und mit dem Fokus auf Ihr Ziel.

01

Erste Einschätzung

Im Fall einer Kündigung ist schnelles Handeln entscheidend. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – mit klarer Struktur, rechtlichem Know-how und konsequenter Durchsetzung Ihrer Interessen.

02

Strategiegespräch

Wir klären Erfolgsaussichten, Risiken und Ziele – ob Weiterbeschäftigung, Abfindung oder ein anderer Weg. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung und einen klaren Handlungsplan.

03

Rechtliche Vertretung

Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht durch. Ob Klage oder Vergleich – wir kämpfen für Ihre Rechte und das bestmögliche Ergebnis.

Kündigungsschutz

Die meistgestellten Fragen

Nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach ist eine Klage nur noch in Ausnahmefällen möglich – daher sofort juristischen Rat einholen!
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch, aber in vielen Fällen ist eine Abfindung möglich – etwa durch gerichtlichen Vergleich oder gute Verhandlungsführung.
Bei einer Kündigung beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einseitig. Ein Aufhebungsvertrag erfolgt einvernehmlich – birgt aber Risiken wie Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Ein allgemeiner Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten. Dennoch muss auch in der Probezeit die Kündigung korrekt und fristgerecht erfolgen – wir prüfen das.
Sie erfolgt wegen unternehmerischer Entscheidungen, etwa Personalabbau. Dabei müssen Sozialauswahl und Alternativen beachtet werden – wir prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung.
Nein – nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden. Viele Kündigungen in solchen Fällen sind rechtswidrig. Wir handeln sofort, um Ihre Rechte zu sichern.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandanten

Unser oberstes Ziel: ausschließlich zufriedene Mandanten. Ihr Anliegen steht bei uns im Mittelpunkt – mit vollem Einsatz, persönlicher Betreuung und klarer Kommunikation. Sie sind unser Auftraggeber, und wir nehmen Ihre Interessen ernst. Vertrauen, Verlässlichkeit und Ergebnisorientierung sind für uns keine Floskeln, sondern gelebter Maßstab unserer täglichen Arbeit.