Wir kämpfen für
Ihr Recht!

Ob arbeitsrechtliche Streitigkeiten oder strafrechtliche Vorwürfe – wir stehen an Ihrer Seite. Mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und klarer Strategie sichern wir Ihre Rechte.

Unsere Fachgebiete

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung

Arbeitsrecht

Ob Abmahnung, Überstunden oder Vertragsstreitigkeiten – wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Strafrecht

Vernehmung, Strafbefehl oder Durchsuchung? Wir stehen Ihnen vom ersten Moment an zur Seite – diskret, kompetent und entschlossen. Ihre Rechte verdienen eine starke und erfahrene Verteidigung.

Kündigungsschutz

Wir prüfen Ihre Kündigung auf rechtliche Fehler, verhandeln Abfindungen und vertreten Sie im Kündigungsschutzprozess. Für Sie bedeutet das: Sicherheit, Klarheit – und eine faire Chance auf Neustart.

Verlässliche Beratung.
Klare Einschätzung.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für arbeits- und strafrechtliche Fragen. Ihre Situation wird von uns sorgfältig geprüft – fachlich, individuell und mit dem nötigen Blick fürs Wesentliche. Wir sprechen offen über Erfolgsaussichten und Kosten, arbeiten transparent und ohne falsche Versprechen. Unsere Erfahrung zeigt: Gute Entscheidungen brauchen ehrliche Beratung und einen Partner, auf den man sich verlassen kann.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandanten

Unser oberstes Ziel: ausschließlich zufriedene Mandanten. Ihr Anliegen steht bei uns im Mittelpunkt – mit vollem Einsatz, persönlicher Betreuung und klarer Kommunikation. Sie sind unser Auftraggeber, und wir nehmen Ihre Interessen ernst. Vertrauen, Verlässlichkeit und Ergebnisorientierung sind für uns keine Floskeln, sondern gelebter Maßstab unserer täglichen Arbeit.

Fragen & Antworten

Die meistgestellten Fragen

Ja, möglichst schnell. Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Eine frühe Beratung sichert Ihre Chancen.

Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit – z. B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Schriftverkehr mit Behörden oder Polizei. So können wir Ihre Situation schnell und fundiert einschätzen.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vereinbarung. In der Erstberatung klären wir transparent, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen – ohne versteckte Gebühren.

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen. Nehmen Sie vorher anwaltliche Beratung in Anspruch – wir übernehmen die Kommunikation für Sie.
Ja. Wenn die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung erfüllt sind, übernehmen wir Ihre Verteidigung auch im Rahmen der gesetzlichen Beiordnung – engagiert, kompetent und unabhängig.
Nach einem ersten Gespräch analysieren wir Ihre Lage, besprechen realistische Optionen und das weitere Vorgehen. Sie erhalten von uns klare Empfehlungen, transparente Kosteninfos und eine persönliche Betreuung während des gesamten Verfahrens.