Strafrecht

mit Weitblick und Konsequenz

Ob Ermittlungsverfahren, Anklage oder Strafbefehl – wir stehen an Ihrer Seite. Frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein. Wir prüfen die Vorwürfe, schützen Ihre Rechte und begleiten Sie durch jedes Stadium des Verfahrens.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Ob Vorladung, Hausdurchsuchung oder Sicherstellung – wir reagieren sofort und schützen Ihre Rechte frühzeitig. Diskret, strategisch und mit dem Ziel, belastende Maßnahmen abzuwenden.

Hauptverhandlung & Strafprozess

Wir bereiten Sie intensiv auf Ihre Hauptverhandlung vor und übernehmen Ihre Verteidigung vor Gericht – engagiert, durchdacht und mit fundierter Kenntnis strafprozessualer Abläufe.

Pflichtverteidigung

Wenn das Gesetz eine Pflichtverteidigung vorsieht, vertreten wir Sie im Rahmen der Beiordnung – mit gleichem Engagement und voller Einsatzbereitschaft wie in jedem anderen Verfahren.

Jugendstrafrecht

Junge Menschen brauchen besondere Verteidigung. Wir vertreten Jugendliche und Heranwachsende mit Sensibilität und dem nötigen Gespür für Entwicklung, Chancen und gerichtliche Auflagen.

Strafvollstreckung & Bewährungsanträge

Auch nach einem Urteil lassen wir Sie nicht allein. Wir stellen Anträge auf Strafaussetzung zur Bewährung, prüfen Haftbedingungen oder begleiten Sie im Rahmen der Reststrafenregelung.

Nebenklage & Opfervertretung

Sie wurden Opfer einer Straftat? Wir vertreten Sie als Nebenkläger oder Privatkläger und machen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld konsequent geltend.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Unsere Zusammenarbeit ist klar strukturiert. Vom ersten Kontakt bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte begleiten wir Sie transparent, effizient und mit dem Fokus auf Ihr Ziel.

01

Erste Einschätzung

Sobald Sie kontaktiert werden oder ein Schreiben erhalten, prüfen wir den Vorwurf, informieren Sie über Ihre Rechte und leiten erste Schutzmaßnahmen ein.

02

Verteidigungsstrategie

Nach Akteneinsicht analysieren wir die Beweislage und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie – abgestimmt auf Ihre Situation und mit klarem Fahrplan.

03

Gerichtliche Vertretung

Ob Hauptverhandlung, Strafbefehl oder Berufung – wir vertreten Sie entschlossen vor Gericht, verhandeln mit Staatsanwaltschaften und setzen Ihre Interessen gezielt durch.

Strafrecht

Die meistgestellten Fragen

Nein – als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen oder auszusagen. Schweigen ist Ihr gutes Recht. Kontaktieren Sie uns vor jedem Gespräch.
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung. Sie können innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen – wir prüfen Ihre Chancen auf ein besseres Ergebnis.
In bestimmten Fällen (z. B. Freiheitsstrafe über 1 Jahr oder Untersuchungshaft) steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu. Wir übernehmen solche Verfahren auf Antrag beim Gericht.
Bewahren Sie Ruhe, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und sagen Sie nichts ohne Anwalt. Wir unterstützen Sie sofort und prüfen das Vorgehen der Behörden.
Die Dauer hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Einfache Fälle (z. B. Strafbefehl) sind oft in wenigen Monaten abgeschlossen, komplexere Verfahren können länger dauern.
Wenn Sie sich bereits geäußert haben, kann das gegen Sie verwendet werden. In laufenden Verfahren prüfen wir, ob und wie Sie sich noch äußern sollten – mit Bedacht und Strategie.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandanten

Unser oberstes Ziel: ausschließlich zufriedene Mandanten. Ihr Anliegen steht bei uns im Mittelpunkt – mit vollem Einsatz, persönlicher Betreuung und klarer Kommunikation. Sie sind unser Auftraggeber, und wir nehmen Ihre Interessen ernst. Vertrauen, Verlässlichkeit und Ergebnisorientierung sind für uns keine Floskeln, sondern gelebter Maßstab unserer täglichen Arbeit.